Allgemeine Geschäftsbedingungen für Feuerwerke,
Special-Effect-Darstellungen und Aufträge als Waffenmeister
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB
1. Geltungsbereich
Mit der Unterzeichnung eines Auftrages, treten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, in Kraft.
Alle aufgeführten Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten für die Gesamtheit aller Mitarbeiter von MFG Magic Fireworks Gräning „Impressum" und für Privat- und Geschäftskunden. Privat- und Geschäftskunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend Auftraggeber genannt). Alle Abweichungen von den AGB, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Mit der Beauftragung durch den Kunden erklärt dieser sein Einverständnis der AGB, sowie sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Mail und/ oder WhatsApp einverstanden. Ein Einspruch dagegen kann nur schriftlich erfolgen.
2. Auftragserteilung
Sämtliche Beratungen und Vorgespräche, inklusive einer ggf. erforderlichen ersten Ortsbesichtigung, erfolgen bis zur schriftlichen Erteilung des Auftrages kostenlos. Über die Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung, entscheidet Magic Fireworks Gräning. Mit der Bestätigung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB einverstanden. Spätestens durch die schriftliche bzw. elektronische Bestätigung von Magic Fireworks Gräning, (Email oder Brief), gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Magic Fireworks Gräning behält sich vor die Art der Effekte, sowie die Effektreihenfolge für alle vorgeschlagenen Feuerwerkschoreografien zu ändern.
Die Vorschläge können jederzeit geändert, bzw. angepasst werden, wenn die äußeren Gegebenheiten, wie z.B. Lieferengpässe von Herstellern, Trockenheit, Regen, zu hohe Windgeschwindigkeiten, gesetzliche Regelungen, Sicherheitsrisiken, etc. dies erfordern. Entsprechende Änderungen, dürfen durch Magic Fireworks Gräning auch kurzfristig und ohne Einverständnis des Auftraggebers vorgenommen werden, wenn sie nötig sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.
3. Entgelte und Bezahlung
Die Entgelte für die vereinbarten Leistungen, werden in schriftlicher Form verbindlich festgehalten. 50% der Entgelte, sind innerhalb von 10 Werktagen im Bezug aufs Rechnungsdatum zu zahlen. Die restlichen 50% werden acht Wochen vor dem vereinbarten Zündtermin des Feuerwerkes fällig. Bei einem Auftrag kleiner zehn Wochen bis zum Zündtermin ist der vollständige innerhalb von 10 Werktagen zu zahlen. Sollte bis zum Tag des Feuerwerks nicht das vollständige Entgelt bezahlt worden sein, dann wird der geschlossene Vertrag als „vom Auftraggeber storniert“ angesehen und es fallen die Stornierungsgebühren aus Nummer 8 Punkt 5 an. Das Entgelt umfasst alle Kosten für die Durchführung der Dienstleistung. Die Wahl der Zahlungsweise obliegt Magic Fireworks Gräning, oder wird im Auftrag schriftlich festgelegt. Bei Nichtbezahlung steht es Magic Fireworks Gräning zu Zahlungserinnerungen zu versenden.
2 Wochen nach Rechnungsdatum wird eine Zahlungserinnerung verschickt, anschließend werden bis zur Begleichung des fälligen Betrages durch den Auftraggeber alle 2 Wochen Mahnungen versandt, dabei erheben wir je Mahnung Gebühren von 2.5% des Auftragswertes. Sollten nach insgesamt 10 Wochen nach Rechnungsdatum keine Zahlungseingänge festgestellt werden können, so wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Der Rechnungsendbetrag entspricht der Kostenlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und versteht sich inkl. aktueller gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gilt der Endbetrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung ausgewiesen ist.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Pyrotechnikers/ Waffenmeisters in jedem Fall Folge zu leisten, anderenfalls ist Magic Fireworks Gräning berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle notwendigen Auslagen und Ausfälle, sind in diesem Falle vom Auftraggeber zu tragen. Bei Ermöglichung des Feuerwerkes in einem Radius von maximal 5 Minuten Fußweg (400m Entfernung) gilt das Feuerwerk als ordnungsgemäß angezeigt und kann ausgeführt werden.
Mit dem Akzeptieren dieser AGB erklären Sie sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Mail und/ oder WhatsApp einverstanden. Ein Einspruch dagegen kann nur schriftlich erfolgen.
5. Pflichten Magic Fireworks Gräning
Magic Fireworks Gräning verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und pünktlich durchzuführen. Er hat dabei den Service einzuhalten, der folgende Punkte umfasst:
1) Die vollständigen Anfahrtskosten des Pyrotechnikers/ Waffenmeisters und der Helfer
2) Mögliche Abweichungen vom Zündzeitpunkt (In diesem Fall: Uhrzeit der Zündung) müssen nicht zusätzlich bezahlt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die gesetzlichen Zündzeiten eingehalten werden müssen, um das Feuerwerk durchführen zu können. Sollte es zu solch einer Verzögerung kommen, so trägt der Auftraggeber die Verantwortung soweit sie nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Magic Fireworks Gräning entstanden ist.
3) Die professionelle Zündung vor Ort im Rahmen der einzuhaltenden Gesetze.
4) Die Einholung aller Genehmigungen bei der Gemeinde, dem Land oder dem Bund, sowie sämtlichen Behörden (Wasserschutzpolizei, Naturschutzbehörde, etc.)
5) Die Absprache mit dem Grundstückseigner und der Location.
6) Die eventuell notwendige Absperrung von Flächen, die gesetzlich während des Aufbaus und der Zündung des Feuerwerks nicht betreten bzw. befahren werden dürfen.
7) Ordnungsgemäßes Recycling der Produkte
8) Grobreinigung des Abbrennplatzes.
Magic Fireworks Gräning verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang aller zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Maßnahmen.
6. Ausfälle
Kann die Dienstleistung aus folgenden Gründen nicht durchführbar werden, ist Magic Fireworks Gräning verpflichtet dem Auftraggeber die bisherig gezahlten Entgelte (ohne Zinsen) zurückzuerstatten:
1) Eine Änderung der Genehmigungsregeln verhindert die Durchführung der Dienstleistung.
2) Die Zusage der Location respektive des Grundstückseigners wird zurückgezogen und verhindert somit die Durchführung, sofern kein anderer entsprechend passender Platz gefunden wird.
Kann das Feuerwerk auf Grund witterungsbedingter Einflüsse oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so kann der Auftraggeber die Dienstleistung an einem anderen Termin ohne Vertragsveränderungsgebühren ausführen lassen.
Sollte die Dienstleistung nur eingeschränkt möglich sein, werden dem Auftraggeber die Kosten für die nichtzündbaren Elemente erstattet. Das Zustandekommen des Betrages und die Rückzahlung erfolgen innerhalb von 15 Werktagen nach dem Auftrag auf das Konto des Auftraggebers.
Im Krankheitsfalle des Pyrotechnikers/ Waffenmeisters steht es Magic Fireworks Gräning zu, die Veranstaltung abzusagen. MFG ist verpflichtet, sich um einen entsprechenden Ersatz zu bemühen, es gibt in diesem Falle jedoch keine Durchführungsgarantie. Magic Fireworks Gräning erstattet in diesem Fall alle, durch den Auftraggeber bereits gezahlten, Entgelte (ohne Zinsen).
Sollten die Punkte dieser AGB, sowie die schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, so steht Magic Fireworks Gräning ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für diesen Fall ist Magic Fireworks Gräning nicht verpflichtet, bereits geleistete Entgelte zu erstatten.
7. Veränderung des Vertrages:
Der Auftraggeber hat das Recht den vereinbarten Termin abzuändern.
Dabei müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden:
1) Wird der Termin bis zu 8 Wochen vorher geändert, fallen zusätzlich zu den Auftragskosten keine weiteren Kosten an. Bei kurzfristigeren (4 Wochen oder weniger bis ursprünglichen Termin) Veränderungen des Termins, behält sich Magic Fireworks Gräning vor, angefallene, nicht erstattungsfähige Genehmigungsgebühren und Kosten für entstehenden Mehraufwand gesondert vom Auftraggeber erstattet zu bekommen bzw. in Rechnung zu stellen.
2) Eine Veränderung des Zündungstermins muss so erfolgen, dass Magic Fireworks Gräning die Fristen für die Einholung der Genehmigungen für den neuen Zündungstermin einhalten kann. (mindestens 12 Werktage vor Termin)
3) Der neue Termin muss von Magic Fireworks Gräning schriftlich bestätigt werden! Sollte der von Ihnen gewählte Termin bereits vergeben sein, behalten wir uns vor, Ihren Auftrag als "von Ihnen storniert" zu betrachten und die unter Punkt 8 aufgeführten Stornierungsgebühren zu berechnen.
8. Stornierung und damit verbundene Gebühren:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Auftragserteilung jederzeit zu stornieren. Durch die Stornierung seitens des Auftraggebers fallen die folgenden Gebühren an:
1) Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Widerrufsfrist wird bei Aufträgen kleiner vier Wochen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Anzeige/ Genehmigung von Feuerwerken auf 7 Tage verkürzt, bzw. entfällt bei Aufträgen kleiner 2 Wochen aufgrund der Kurzfristigkeit.
2) Erfolgt die Stornierung nach einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss und bis zu 8 Wochen vor Auftragsausführung, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 25% des Auftragswertes tragen.
3) Erfolgt die Stornierung zwischen 6 Wochen und 3 Wochen vor Auftragsausführung, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 50% des Auftragswertes tragen.
4) Erfolgt die Stornierung 3 Wochen vor Auftragsausführung oder später, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 75% des Auftragswertes tragen.
5) Sollte durch Magic Fireworks das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet worden sein, werden 100% des Auftragswertes samt bereits entstandenen Mahnungsgebühren und die Verfahrenskosten fällig.
9. Schadensersatz/Gewährleistung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln von Magic Fireworks Gräning verursacht wurde.
10. Urheberrecht
Die Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks oder Darstellung, sowie am Bild- und Tonmaterial, werden nicht übertragen und stehen Magic Fireworks Gräning zu, der diese für eigene Zwecke verwenden darf. Eine Verwendung auf sozialen Medien ist gestattet, sofern Magic Fireworks Gräning verlinkt oder benannt wird.
11. Anzuwendendes Recht
Die Rechtsbeziehungen beider Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
12. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist der Geschäftssitz von Magic Fireworks Gräning.
Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Privatkunden/ Onlineshopbestellungen
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei MFG - Magic Fireworks Gräning „Impressum", die von Privat- und Geschäftskunden getätigt werden.
Privat- und Geschäftskunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. - Für alle Artikel gilt nur solange der Vorrat reicht! Sollte ein bestellter Artikel, aufgrund versehentlich falscher Eingabe im Lagersystem, leider nicht mehr verfügbar sein, dann kontaktieren wir den Kunden und sprechen das weitere Vorgehen ab.
Möglichkeiten zur Problemlösung sind z.B. Austausch gegen einen höherwertigen Artikel oder Erstattung des Warenwertes. - Mit dem Akzeptieren dieser AGB erklären Sie sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Mail und/ oder WhatsApp einverstanden. Ein Einspruch dagegen kann nur schriftlich erfolgen.
2. Preise
- Die ausgezeichneten Preise in den Onlineshops sind Endpreise. Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und verstehen sich inkl. aktueller gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.
3. Zahlung
- Bestellungen über unsere Online-Shops können per PayPal oder Überweisung/ Vorkasse bezahlt werden. Bei Überweisung/ Vorkasse ist die Zahlungsfrist von 14 Tagen einzuhalten.
- Ab 01.12. besteht ebenfalls die Möglichkeit die Methode der Barzahlung bei Abholung auszuwählen.
- Bei Nichtbezahlung steht es Magic Fireworks Gräning zu Zahlungserinnerungen zu versenden.
- 2 Wochen nach Rechnungsdatum wird eine Zahlungserinnerung verschickt. (Ausgenommen davon sind Bestellungen mit „Barzahlung bei Abholung“) Anschließend werden bis zur Begleichung des fälligen Betrages durch den Besteller alle 2 Wochen Mahnungen versandt, dabei erheben wir je Mahnung Gebühren von 2.5% des Auftragswertes. Sollten nach insgesamt 10 Wochen nach Rechnungsdatum keine Zahlungseingänge festgestellt werden können, so wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
4. Versand
- Magic Fireworks Gräning bietet KEINEN Versand von pyrotechnischen Artikeln an!
- Für eine Bestellung, die aufgrund des Versands storniert wird, müssen wir
eine Bearbeitungs-/ Rückabwicklungsgebührvon 20,00€ - Unterjährige Lieferung für Erlaubnisinhaber oder Personen mit Ausnahmegenehmigung ist gegen Liefergebühren ab einem Mindestbestellwert von 1500,00€ nach Absprache möglich.
Für genauere Infos bezüglich der Kosten dafür kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder WhatsApp-Nachricht
5. Abholung
SILVESTERSHOP (Ohne Erlaubnis nach SprengG)
- Die Abholung der bestellten Ware kann und muss aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an den letzten 3 verkaufsoffenen Tagen des Jahres erfolgen, ansonsten wird bereits bezahlte Ware für ein Jahr gegen eine Gebühr von 25,00% des Auftragswertes eingelagert. Bestellungen, die noch nicht bezahlt wurden, werden spätestens zum Geschäftsschluss am 30.12. des laufenden Jahres storniert und es wird eine Stornierungsgebühr von 50,00% der Bestellsumme erhoben!
- Diese Gebühren sollen verhindern, dass Artikel "nur" reserviert werden und dadurch für andere Kunden nicht mehr verfügbar sind.
- Ausnahme für die Abholung sind Personen, die eine Erlaubnis nach SprengG oder Ausnahmegenehmigung haben, diese können bereits vorher Ihre Bestellungen nach Terminabsprache mit Magic Fireworks Gräning abholen. Bei Nichtabholung werden trotzdem, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die oben genannten Bedingungen zur Abholung umgesetzt und entsprechende Gebühren fällig.
Abholadresse ist:
Deenborn 1
25704 Bargenstedt
!Verkauf von F3- und/ oder P1-Artikeln nur an Erlaubnisinhaber!
GANZJAHRESSHOP (Ohne Erlaubnis nach SprengG)
- Die Abholung der bestellten Ware kann ganzjährig nach Absprache erfolgen, aber muss spätestens an den letzten 3 verkaufsoffenen Tagen des Jahres erfolgen, ansonsten wird bereits bezahlte Ware für ein Jahr gegen eine Gebühr von 25,00% des Auftragswertes eingelagert. Bestellungen, die noch nicht bezahlt wurden, werden spätestens zum Geschäftsschluss am 30.12. des laufenden Jahres storniert und es wird eine Stornierungsgebühr von 50,00% der Bestellsumme erhoben!
- Diese Gebühren sollen verhindern, dass Ware "nur" reserviert wird und dadurch für andere Kunden nicht mehr verfügbar ist.
Abholadresse ist:
Deenborn 1
25704 Bargenstedt
6. Stornierung
- Eine Stornierung der Bestellung in einem unserer Online-Shops ist im Zeitraum von
14 Kalendertagen nach der Tätigung der Bestellung kostenfrei möglich.
Ausgenommen von der kostenfreien Regelung sind Bestellungen, welche bereits per PayPal bezahlt wurden, für diese müssen wir eine Bearbeitungs-/ Rückabwicklungsgebühr von 20,00€ veranschlagen. Ab einem Bestellwert von 100,00€ werden 20,00% des gezahlten Betrags einbehalten. - Ab dem 15.12. des laufenden Jahres müssen wir auf alle Bestellungen eine Stornierungs- bzw. Rückabwicklungsgebühr von 20,00% der Bestellsumme für Bereitstellung und Kommissionierung veranschlagen.
- Ab dem 22.12. des laufenden Jahres müssen wir aufgrund der Kurzfristigkeit auf alle Bestellungen eine Stornierungs- bzw. Rückabwicklungsgebühr von 35,00% der Bestellsumme für Bereitstellung und Kommissionierung veranschlagen.
- Bestellungen, die noch nicht bezahlt wurden, werden spätestens zum Geschäftsschluss am 30.12. des laufenden Jahres storniert und es wird eine Stornierungsgebühr von 50,00% der Bestellsumme erhoben!
- Am 01.01. des folgenden Jahres wird direkt eine Zahlungserinnerung mit entsprechender Summe verschickt, anschließend werden bis zur Begleichung des fälligen Betrages durch den Besteller alle 2 Wochen Mahnungen versandt, dabei erheben wir je Mahnung Gebühren von 2.5% des Auftragswertes. Sollten nach insgesamt 10 Wochen nach Rechnungsdatum keine Zahlungseingänge festgestellt werden können, so wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
- Sollte durch Magic Fireworks das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet worden sein, werden 100% des Auftragswertes samt bereits entstandenen Mahnungsgebühren und die Verfahrenskosten fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die bestellte Ware im Eigentum von MFG - Magic Fireworks Gräning.
Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
8. Mängelrechte
- (1) Ein bereits bei der Abholung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird MFG - Magic Fireworks Gräning nach Wahl des Kunden auf Kosten von MFG - Magic Fireworks Gräning durch ein mangelfreies ersetzt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn die Beschaffenheit im Nachhinein beanstandet wird.
Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer). - (2) Magic Fireworks Gräning leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
- (3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von MFG - Magic Fireworks Gräning, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
- (4) Die gesetzliche Gewährleistung von Magic Fireworks Gräning endet mit dem Verbrauch des Käufers.
9. Haftung
- Magic Fireworks Gräning haftet nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Magic Fireworks Gräning nicht.
- Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Magic Fireworks Gräning dar.
- Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Magic Fireworks Gräning für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
10. Anwendbares Recht
- Der zwischen Ihnen und MFG - Magic Fireworks Gräning abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
11. Gerichtsstand
- Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis [Deutschland].
12. Jugendschutz
- Sollten Waren gekauft werden, die dem Jugendschutz unterliegen, wird durch geeignete Maßnahmen eine Altersverifikation durchgeführt, um die Identität und das Alter des Käufers zu überprüfen.
- Eine Übergabe der Ware erfolgt nur, wenn der Kunde das notwendige Alter nachweisen konnte.
13. Streitbeilegung
- Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
- Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
- Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
14. Schlussbestimmungen
- (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- (2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Geschäftskunden (B2B) oder Bestellungen über Magic Fireworks Gräning direkt beim Hersteller/Importeur oder Aufbewahrungsvereinbarung
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei MFG - Magic Fireworks Gräning „Impressum", die von Privat- und Geschäftskunden getätigt werden.
Privat- und Geschäftskunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. - Für alle Artikel gilt nur solange der Vorrat reicht! Sollte ein bestellter Artikel, aufgrund versehentlich falscher Eingabe im Lagersystem oder direkt beim Hersteller, leider nicht mehr verfügbar sein, dann kontaktieren wir den Kunden und sprechen das weitere Vorgehen ab.
- Mit dem Akzeptieren dieser AGB erklären Sie sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Mail und/ oder WhatsApp einverstanden. Ein Einspruch dagegen kann nur schriftlich erfolgen.
2. Preise
- Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind wie in den herausgegebenen Listen/ Formularen klar als Netto- oder Bruttopreise deklariert, ebenso wie eventuell zu zahlende Aufschläge für die Auftragsbearbeitung. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.
- Eventuell entstehende Lieferkosten vom Hersteller/ Importeur bis zu Magic Fireworks Gräning werden prozentual unter Berücksichtigung der Bestellsumme direkt oder gesondert in Rechnung gestellt.
- B2B-Kunden erhalten von uns immer eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. für die bei uns mitbestellten Waren/ Artikeln. Dies gilt ebenfalls bei Privatkunden, welche bei uns unterjährig direkt beim Importeur mitbestellen. Für B2B-Kunden ist die Angabe der Geschäfts- E-Mailadresse zwingend erforderlich.
3. Zahlung
- Bestellungen sind immer per Überweisung zu begleichen, dabei ist die Zahlungsfrist von 14 Tagen einzuhalten.
- Bei Nichtbezahlung steht es Magic Fireworks Gräning an die Zahlung zu erinnern und Mahnungen zu versenden.
- 2 Wochen nach Rechnungsdatum wird eine Zahlungserinnerung verschickt. Anschließend werden bis zur Begleichung des fälligen Betrages durch den Besteller alle 2 Wochen Mahnungen versandt, dabei erheben wir je Mahnung Gebühren von 2.5% des Auftragswertes. Sollten nach insgesamt 10 Wochen nach Rechnungsdatum keine Zahlungseingänge festgestellt werden können, so wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
- Sollte durch Magic Fireworks das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet worden sein, werden 100% des Rechnungsbetrags samt bereits entstandenen Mahnungsgebühren sowie zusätzlich die Verfahrenskosten fällig.
4. Versand
- Magic Fireworks Gräning bietet KEINEN Versand von pyrotechnischen Artikeln an!
- Unterjährige Lieferung für Erlaubnisinhaber ist gegen Liefergebühren ab einem Mindestbestellwert von 1500,00€ nach Absprache möglich.
- Genaue Liefergebühren erfragen Sie bitte über support@mfg-feuerwerk.de.
5. Abholung
- Bei Mitbestellung direkt beim Hersteller/Importeur sind die Artikel binnen 7 Wochentagen nach Anlieferung bei uns abzuholen. Ansonsten fallen automatisch die unter Punkt 6 Satz 1. Aufbewahrung/ Lagerung genannten Gebühren an, sofern nichts anderes mit Magic Fireworks Gräning schriftlich vereinbart wurde.
- Diese Gebühren werden in einer gesonderten Rechnung gefordert und sind vor Abholung zu begleichen. Sollte dies nicht der Fall sein wird Ware im Wert der offenen Forderung einbehalten.
- Die Anlieferung oder Abholung muss ADR-Konform organisiert werden,
- Sollte dies nicht in Eigenregie möglich sein wird eine Beförderung durch
Magic Fireworks Gräning gegen Aufpreis angeboten.
Für genauere Infos dazu bitte Kontakt per WhatsApp oder E-Mail.
Abholadresse ist:
Deenborn 1
25704 Bargenstedt
6. Aufbewahrung/ Lagerung
- Es besteht die Möglichkeit bei Mitbestellung direkt beim Hersteller die erworbenen Waren/ Artikel gegen eine Gebühr von 5,00€ je Monat und Karton/ Verpackungseinheit bei uns in die Aufbewahrung oder ins Lager zu nehmen.
- Ebenfalls besteht die Möglichkeit mit uns eine Aufbewahrungsvereinbarung zu treffen, dabei fallen für die 1. Palette bis 2,0m + max. 10% Stapelhöhe Gebühren von 30,00€ und für jede weitere 25,00€ an. Mindestvereinbarungsdauer beträgt 3 Monate und wird Quartalsweise in Rechnung gestellt.
- Für weitere Informationen zur Aufbewahrungsvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht.
7. Stornierung
- Bestellungen von B2B-Kunden sind vom Stornierungsrecht ausgenommen! Da wir die durch den Kunden bestellten Artikel speziell für diesen direkt beim Hersteller/ Importeur ordern und diese somit rechtlich als Maßanfertigung zählen.
8. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die bestellte Ware im Eigentum von MFG - Magic Fireworks Gräning. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
9. Haftung
- MFG - Magic Fireworks Gräning haftet nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Magic Fireworks Gräning nicht.
- Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Magic Fireworks Gräning dar.
- Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Magic Fireworks Gräning für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
10. Anwendbares Recht
- Der zwischen Ihnen und MFG - Magic Fireworks Gräning abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
11. Gerichtsstand
- Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis [Deutschland].
12. Jugendschutz
- Sollten Waren gekauft werden, die dem Jugendschutz unterliegen, wird durch geeignete Maßnahmen eine Altersverifikation durchgeführt, um die Identität und das Alter des Käufers zu überprüfen.
- Eine Übergabe der Ware erfolgt nur, wenn der Kunde das notwendige Alter nachweisen konnte.
13. Streitbeilegung
- Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
- Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
- Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
14. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen oder Gefahrgut nach ADR
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